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Allgemeine Verkaufsbedingungen
AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern.

Soweit Unternehmen Vertragspartner sind erkennen wir entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Der vom Käufer/Besteller unterzeichnete Kaufantrag/Bestellschein oder eine E-Mail-Bestellung entspricht einem bindenden Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder die bestellte Ware innerhalb individuell vereinbarter Frist zusenden/liefern oder bei begründeten Zweifeln den Kaufantrag/Bestellschein ablehnen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer/Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Käufer/Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Käufers/Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise, Zahlung, Versand- und Transportkosten

  1. Die Zahlung des Kaufpreises ist im Kaufantrag/Bestellschein oder einer Auftragsbestätigung festgelegt und hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  2. In unseren Preisen ist die Umsatzsteuer beinhaltet.
  3. Bei Kauf einer Kryosauna ist zur Deckung des Aufwandes ein Vorschuss in Höhe von 50% des Kaufpreises zu leisten. Der Vorschussbetrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss fällig. Der restliche Vergütungsbetrag in Höhe von 50% des Kaufpreises muss mindestens eine Woche vor dem Liefertermin dem umseitig genannten Konto gutgeschrieben sein. Im Falle eines Vertragsrücktrittes seitens des Käufers/Bestellers vor der Warenlieferung werden 10% aus dem gesamten Kaufpreis als Entschädigung für die entstanden Kosten von der Jett Company zurückbehalten, restlicher Betrag aus der Vorschusszahlung des Käufers/Bestellers werden auf sein Konto zurücküberwiesen. Bei einer Bank-oder Leasingfinanzierung muss der Jett Company eine schriftliche Finanzierungszusage der Bank oder Leasinggesellschaft zugestellt werden.
  4. Zur Deckung des Aufwandes ist bei Käufern/Bestellern mit speziell hergestellter, angepasster oder gekennzeichneter Ware eine Zahlung von 100% des Kaufpreises innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss fällig. Im Falle eines Vertragsrücktrittes seitens des Käufers/Bestellers vor der Warenlieferung werden 90% aus dem gesamten Kaufpreis als Entschädigung für die entstanden Kosten von der Jett Company zurückbehalten, restlicher Betrag aus der Zahlung des Käufers/Bestellers werden auf sein Konto zurücküberwiesen.
  5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis nach der Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar.

Im Falle eines Vertragsrücktrittes seitens des Käufers/Bestellers vor der Warenlieferung werden 10% aus dem gesamten Kaufpreis als Entschädigung für die entstandenen Kosten von der Jett Company zurückbehalten, restlicher Betrag aus der Zahlung des Käufers/Bestellers wird auf sein Konto zurücküberwiesen.

  1. Bei einer Bank- oder Leasingfinanzierung muss der Jett Company eine schriftliche Finanzierungszusage der Bank oder der Leasinggesellschaft zugestellt werden.
  2. Versandkosten bzw. Transportkosten und eventuelle Montagekosten werden individuell berechnet und in Rechnung gestellt.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Käufer/Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer/Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen/Vorkassenzahlung des Käufers/Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Käufer/Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwandsentschädigung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Käufer/Besteller bleibt seinerseits vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer/Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
  3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe von 2 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10 % des Lieferwertes.
  4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers/Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers/Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer/Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer/Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
  2. Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer-und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer/Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer/Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer/Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  1. Der Käufer/ Besteller, wenn er Unternehmer ist, ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer/Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit

uns vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Käufer/Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer/Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

§ 9 Gewährleistung und Garantie

  1. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer/Besteller innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber anzuzeigen.
  2. Der Käufer/Besteller hat das Anrecht auf Nachbesserung. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Käufer/Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer/Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung ist die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer/Besteller ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer/Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer/Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Käufers/Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
  4. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruht, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  5. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.
  6. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  7. Die Gewährleistungsfrist für den Käufer/Besteller (Unternehmer) beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung der Ware an den Käufer/Besteller. Die Gewährleistungsfrist für den Käufer/Besteller (Verbraucher) beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Lieferung der Ware an den Käufer/Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
  8. Die Jett Company gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
  9. Wir übernehmen keine Haftung oder Gewähr dafür, dass der Käufer die verkaufte Ware so nutzen oder verwenden kann, wie es von ihm vorgehen oder geplant ist. Dafür, insbesondere für das Einholen eventueller behördlicher Genehmigungen, ist der Käufer selbst verantwortlich.

§ 10 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt und der Vertragspartner ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist. In den anderen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  1. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

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